Impressum
Verantwortlich für den Inhalt: | Einzelunternehmer Rüdiger Malinowski Alter Postweg 1 38518 Gifhorn |
Kontakt: | Telefon: 05371 52281
Telefax: 05371 52246 Internet: https://www.malinowski-vermoegensplanung.de E-Mail: malinowski.de@t-online.de |
Tätigkeit: | Finanzkaufmann / Mehrfachagent
Herr Rüdiger Malinowski ist tätig als Generaldirektionsleiter für |
Status: | Finanzanlagenvermittler gemäß § 34 f Abs. 1 GewO, Ungebundener Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34 d Abs. 1 GewO, Immobiliardarlehensvermittler mit Erlaubnis gemäß § 34 i Abs. 1 GewO, Tätigkeit nach § 34 c GewO. |
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 f Abs. 1 GeWO:: | Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Am Sande 1 21335 Lüneburg Telefon 04131 742424 Telefax 04131 742180 Internet: www.ihk24-lueneburg.de Erlaubnis nach § 34 f Abs 1 GewO erteilt am 25.06.2013 |
Finanzanlagenvermittler-Register Nr.: | D-F-151-CRGY-11 |
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 d Abs. 1 GeWO: | Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Am Sande 1 21335 Lüneburg Telefon 04131 742424 Telefax 04131 742180 Internet: www.ihk24-lueneburg.de Erlaubnis nach § 34 d Abs 1 GewO erteilt am 25.06.2008 |
Vermittlerregister-Nummer: | D-3C3T-N6RBJ-54 |
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 i Abs. 1 GeWO: | Industrie- und Handelskammer Lüneburg-Wolfsburg Am Sande 1 21335 Lüneburg Telefon 04131 742424 Telefax 04131 742180 Internet: www.ihk24-lueneburg.de Erlaubnis nach § 34 i Abs 1 GewO erteilt am 02.02.2017 |
Vermittlerregister-Nummer: | D-W-151-DDX8-35 |
Zuständige Stelle für die Erlaubnis gemäß § 34 c GeWO: | Stadt Gifhorn Gewerbewesen Marktplatz 1 38518 Gifhorn Telefon 05371 880 Telefax 05371 88258 Internet: www.gifhorn4u.de |
Zulassung durch : | Landkreis Gifhorn Schlossplatz 1 38518 Gifhorn Telefon 05371 820 Telefax 05371 82355 Internet: www.gifhorn.de Erlaubnis nach § 34 c GeWO erteilt am 22.02 1977 |
Die Vermittlerregister werden geführt bei: | DIHK | Deutsche Industrie- und Handelskammer Breite Strasse 29 10178 Berlin Telefon +49 30 20308 0 Internet: www.dihk.de Registerabruf unter www.vermittlerregister.info |
Beteiligungen: | Herr Rüdiger Malinowski hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens. Ein Versicherungsunternehmen hält keine direkten oder indirekten Beteiligungen von mehr als 10 % an den Stimmrechten oder am Kapital an der Unternehmung von Herrn Rüdiger Malinowski. |
Schlichtungsstellen gem. § 42 k VVG: | Versicherungsombudsmann e.V. Professor Dr. Günter Hirsch Postfach 08 06 32 10006 Berlin Internet: www.versicherungsombudsmann.de Ombudsmann für die private Kranken- und Pflegeversicherung Dr. Helmut Müller Postfach 06 02 22 10052 Berlin Internet: www.pkv-ombudsmann.de Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) Graurheindorfer Str. 108 53117 Bonn Dienstsitz Frankfurt Lurgiallee 12 60439 Frankfurt Telefon: 0228/4108-0 Telefax: 0228/4108-1550 E-Mail: poststelle@bafin.de Internet: www.bafin.de |
Informationen gemäß der Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor: | Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken ?Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen. Was gibt es für Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken in den drei Bereichen? |
Einzelne Pflichten zu Art. 3 TVO: | Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtige ich die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen. Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, biete ich ggf. nicht an. Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stelle ich gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für mich erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. Über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen. Bei Fragen dazu kann der Kunde mich / uns gerne im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen. |
Einzelne Pflichten zu Art. 4 TVO: | Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren der Finanzmarkteilnehmer (Versicherer) berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Versicherungsunternehmen zur Verfügung gestellten Informationen. Für deren Richtigkeit ist der Vermittler nicht verantwortlich. Zur Zeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Versicherer zu Ihren Unternehmen lediglich bedingt erfolgen. |
Einzelne Pflichten zu Art. 5 TVO: | Wording bei Gleichklang: Die Vergütung für die Vermittlung von Versicherungen orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den Anlagen dieser einhergehen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Vergütungshöhe des Produktes nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird. Wording bei Mehrvergütung die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken: Im Rahmen der Vergütung des Versicherungsvermittlers grds. eine identische Vergütung für Produkte mit unterschiedlichen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsrisiken. Z.T. fördern Versicherer die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen durch eine höhere Vergütung des Vermittlers. Wo dies erfolgt, wird die höhere Vergütung vom Vermittler angenommen. Bei der Vergütung von Mitarbeitern (Angestellten und freien Mitarbeitern) fördert der Vermittler die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken durch eine höhere Vergütung der Vermittlung dieser Produkte. |
Einzelne Pflichten zu Art. 6 TVO: | Bei der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester-und Basisrenten bzw. bAV beziehe ich Nachhaltigkeitsrisiken ein, in dem ich die vorvertraglichen Informationen der Versicherer verwende. Bei einer möglichen pflichtgemäßen Einschätzung einer vergleichbaren oder besseren Rendite des Produktes, das Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, empfehle ich dieses vorrangig. |